P L A T Z O R D N U N G



1. Die Benutzung des Ausbildungsgeländes und der Einrichtungen des Vereins ist ausschließlich den Mitgliedern des Vereins gestattet.

Besucher oder Gäste dürfen sich nur zu offiziellen Trainingszeiten, auf dem Gelände aufhalten.


2. Mit Beitritt zum Verein und Teilnahme an einem Kurs verpflichtet sich jedes Mitglied zur Einhaltung der Platzordnung. Besucher sind ebenfalls an die Einhaltung der Vorgaben gebunden. Die Platzordnung ist vor Ort auszuhängen 


3. Mitglieder, Kursteilnehmer und Besucher haben den Anweisungen des Vorstandes, der Ausbilder sowie des Platzwartes Folge zu leisten.


4. Vor Beginn des Trainings und bei Bedarf in den Pausen ist für entsprechenden Auslauf der Hunde in den dafür vorgesehenen Bereichen zu sorgen.


5. In den Pausen ist der Hund so zu verwahren, dass kein Hundeführer/keine Hundeführerin oder Hund im Training gestört wird.


6. Während des Aufenthaltes auf dem Kursplatz herrscht  absolutes Alkohol-, Rauch- und Handyverbot.


7. Es wird erwartet, dass sich Kursplatzbenützer gegenseitig mit gebührender Achtung behandeln und sich rücksichtsvoll verhalten. Geringschätzige oder beleidigende Aussagen sind zu unterlassen. Der Hundeführer nimmt Rücksicht auf andere Menschen und Tiere. Streitigkeiten sind außerhalb des Vereinslebens zu klären. Bei den guten Sitten widersprechendem/ungehörigem oder aggressivem Benehmen einer sich am Trainingsgelände oder im Vereinslokal aufhaltenden Person ist der Vorstand bzw. der betroffene Trainer berechtigt, den Betreffenden zu ermahnen. Bei Wiederholung des Vorfalls entscheidet der Vorstand über weitere disziplinäre Maßnahmen.


8. Im Bereich des Ausbildungsgeländes sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen.


9. Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren. Offensichtlich alkoholisierte Personen sind vom Training mit dem Hund ausgeschlossen.


10. Hunde, die zur Ausbildung geführt werden, müssen gesund und geimpft sein. Bei der Kursanmeldung ist der Nachweis des gültigen Impfschutzes zu erbringen. Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde sind vom Besuch des Kursplatzes und des Trainings ausgeschlossen. Bei einer(m) plötzlich auftretenden Erkrankung/Leiden oder bei Verletzung des Hundes ist der Trainer berechtigt, die TrainingsEeinheit zu beenden. Hitzige Hündinnen dürfen in Absprache mit den Ausbildern oder des Kursleiters auf den Platz gebracht werden. 11. Raufer oder bissige Hunde sind grundsätzlich ohne spezielle Aufforderung des Vereines, vom Besitzer mit einem gut sitzenden Maulkorb zu versehen und jedenfalls an der Leine zu führen.


11. Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände vom Hundeführer unaufgefordert selbst zu entsorgen und das Gelände, sowie das Vereinshaus und die Toilette sauber zu halten. Trinknäpfe und sonstige Gegenstände sind nach Gebrauch sofort und selbstständig wieder an den dafür vorgesehenen Platz zu bringen, damit sie bei Mäharbeiten keinen Schaden anrichten.


12. Rüdenbesitzer haben ihre Hunde daran zu hindern, Trainingsgeräte, Wasserkübel, Zaunsteher, Gebäudeteile, fremde Autos usw. zu markieren.


13. Es ist nicht gestattet, Hunde auf dem Kursplatz, ohne Rücksprache mit dem Trainer oder Vorstand frei umherlaufen zu lassen. Insbesondere ist auf trainierende Hundeführer immer Rücksicht zu nehmen.


14. Verlässt der Hundeführer den Hundeplatz so ist der Hunde sicher zu verwahren und darf keinesfalls allein und frei am Hundeplatz zurückgelassen werden. Ebenso darf der Welpenspielplatz nur auf Anweisung des Kursleiters und unter ständiger Beobachtung und Anwesenheit des Hundebesitzers/-führers benützt werden.


15. Das Benützen der Trainingsgeräte ist grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Trainers erlaubt. Sämtliche Geräte sind nach dem Gebrauch wieder ordnungsgemäß wegzuräumen und zur Seite zu bringen, damit das Gelände ohne Behinderungen gemäht werden kann.


16. Die Mitnahme von Hunden in das Vereinshaus sowie in den eingezäunten Bereich vor dem Vereinshaus ist nicht gestattet.


17. Der Hundehalter/-führer haftet für alle Schäden die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden. Der Verein ist im Schadensfall schad- und klaglos zu halten. Schadensfälle sind zwischen Schädiger und Beschädigtem direkt abzuwickeln.


18. Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/ Besucher wird keine Haftung übernommen. Das Benützen der Garderobe, diverser Ablagen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Verein keine Haftung.


19. Das Benutzen des Parkplatzes und die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf eine mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher etc. hingewiesen. Im Winter erfolgt kein Streudienst!


20. Eltern (Besucher) haften für Ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nicht am Trainingsplatz aufhalten – ausgenommen sind Kinder, die selbst einen Hund führen. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden (insbesondere den bei den Anhängevorrichtungen, in den Zwingern oder Boxen verwahrten, trainierenden oder spielenden Hunden) nicht zu nähern. Der Hundeplatz ist kein Kinderspielplatz. Kinder sind von ihren Aufsichtspersonen zu beaufsichtigen. Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen benutzt werden. 


DER VORSTAND